Anzeigen gegen Mitarbeiter und Richter des Bundesverfassungsgerichts

Auf dieser Seite stelle ich die Chronologie der Abläufe dar, die sich ab 18.04.2025 ergeben. Es gibt bislang folgende Beteiligte, denen aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG eine Wächter- und Garantenpflicht zukommt. Aus diesem Grund stelle ich die Vorgänge später auch verfahrensbezogen dar:

  1. Verfahren wegen § 353b StGB und § 357 StGB - StAw KA 2700 Js 15447/25
  2. Verfahren wegen §§ StGB - StAw KA 1200 Js 17221/25
  3. Verfahren wegen § 353b StGB und § 357 StGB - GenBAw 638/25
  4. Verfahren wegen Datenschutz - BfDI
  5. Am 21.05.2025 habe ich Strafanzeigen wegen §§ 89c, 129a, 239a, 239b StGB und dem Verschwindenlassen bei der Generalbundesanwalt eingereicht und das DIJuF-Rechtsgutachten in JAmt-Heft 6/20211 beigelegt.

18.04.2025 - Strafanzeigen

Am 18.04.2025 habe ich meine Strafanzeigen gegen Mitarbeiter und Richter des Bundesverfassungsgerichts fertiggestellt. Anlass für die Erstattung der Anzeigen ist

  1. die Strafanzeige eines Youtubers vom 11.03.2025, das ich irgendwann Ende März 2025 von Youtube vorgeschlagen bekam: Zum Video,
  2. das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20.11.2020, in dem das Finanzgericht Bezug auf die damals nicht finalisierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2318/19 vom 24.11.2020 nimmt,
  3. der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2318/19, der erst fünf Tage später am 24.11.2020 finalisiert worden war, und das eben unter dem Verdacht der Beeinflussung der Richter, weil eben deren geheimzuhaltendes Dokument, der Beschluss schon 5 Tage vorher veröffentlicht worden war (und bei solchen Transaktionen auch Geld verdient wird).

Wie ich dann dazu kam Anzeige zu erstatten, kann ich hier aus Zeitgründen nicht weiter ausführen.

Ich habe im Wortlaut identische Anzeigen erstellt: Eingabe bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (~1 MB) 📥 und Eingabe beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe (~1 MB) 📥. Ich denke, der Text spricht für sich selbst:


20.04.2020 - Eingabe beim Bundesdatenschutzbeauftragten

Kurz vor Absenden meiner Schreiben an die Staatsanwaltschaften ist mir in den Sinn gekommen, auch den Datenschutzbeauftragten des Bundes zu informieren. Also habe ich noch einmal ein bischen Zeit investiert und am 20.04.2025 nachfolgende Eingabe beim BfDI 📥 gemacht:

Insgesamt ist alles am 20.04.2025 über Mein Justizpostfach bei den zuständigen Stellen eingegangen:

  1. Eingangsbestätigung vom 20.04.2025, 17:29 Uhr, beim BfDI 📥
  2. Eingangsbestätigung vom 20.04.2025, 17:38 Uhr, bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 📥
  3. Eingangsbestätigung vom 20.04.2025, 17:45 Uhr, beim Generalbundesanwalt 📥

24.04.2025 - Antwort vom Generalbundesanwalt

Am 24.04.2025 habe ich eine Antwort vom Generalbundesanwalt 📥 erhalten:


26.04.2025 - Meine Schreiben an GenBAw und BfDI

Erwiderung an den Generalbundesanwalt

Am 26.04.2025 habe ich meine Erwiderung an den Generalbundesanwalt 📥 eingereicht:

Eingangsbestätigung vom 26.04.2025, 15:04 Uhr, beim Generalbundesanwalt 📥


Mitteilung des Sachstands an die Bundesdatenschutzbeauftragte

Am 26.04.2025 habe ich den Sachstand an die Bundesdatenschutzbeauftragte 📥 mitgeteilt:

Eingangsbestätigung vom 26.04.2025, 16:04 Uhr, bei der Bundesdatenschutzbeauftragten 📥


29.04.2025 - Aktenzeichenvergabe der BfDI

Am 29.04.2025 erhielt ich von der Bundesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Email mir der Eingangsbestätigung zu meinem Anliegen als PDF-Datei. Es wurde das Aktenzeichen 12-224 II#0055 vergeben.


03.05.2025 - Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Urkundsdelikte?

Am 03.05.2025 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Az. 2700 Js 15447/25 ein Schreiben per Post, das am 03.05.2025 angefertigt worden war (1,4 MB) 📥. Das Schreiben war am 29.04.2025 eingetütet worden!

Die Ausrede, man hätte einen schon frankierten aber nicht verwendeten Briefumschlag verwendet, kommt ebenfalls nicht in Frage, denn der Ausdruck erfolgte am Samstag, 03.05.2025, und war am Samstag, 03.05.2025, bei mir eingegangen: ☞ Das ist per Briefpost nicht möglich! ☜ Das habe ich gegenüber der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sogleich auch dokumentiert, und zwar mit Strafanzeige am Samstag, 03.05.2025 📥.

Versandbestätigung vom 03.05.2025, 18:02 Uhr, an Staatsanwaltschaft Karlsruhe 📥 Seit Mein Justizpostfach die Version 2.2.1-hotfix.1 verwendet, ist die Eingangsbestätigung beim Adressaten verschwunden!


14.05.2025 - Kriminologische Erkenntnisse vs. Fakten

Am 14.05.2025 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Az. 1200 Js 17221/25 ein Schreiben per Post (0,1 MB) 📥.


15.05.2025 - Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Begünstigung

Am 15.05.2025 habe ich Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung und Strafanzeige (0,2 MB) 📥 wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) und Begünstigung (§ 257 StGB) bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Az. 1200 Js 17221/25 eingereicht.


19.05.2025 - Beschwerde gegen den Bescheid 2700 Js 15447/25 vom 03.05.2025

Am 19.05.2025 habe ich Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung 2700 Js 15447/25 vom 03.05.2025 (0,3 MB) 📥 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingereicht. Da der 03.05.2025 ein Samstag war, ist die Frist eingehalten.


21.05.2025 - Strafanzeigen wegen §§ 89c, 129a, 239a, 239b StGB und dem Verschwindenlassen

Am 21.05.2025 habe ich Strafanzeigen bezüglich dem Verschwindenlassen (0,4 MB) 📥 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht:

  1. Es wird Strafanzeige gegen alle Beteiligten erstattet, die seit 24.02.2014 Sorge dafür tragen, dass Straftaten nach §§ 89c, 129a, 239a, 239b StGB im Amt gegen jedes Individuum meiner Familie vollstreckt aber nicht aufgeklärt werden und bis heute anhaltend mit weiteren Straftaten, u.a. Nötigung (§ 240 StGB) gegen meine Familie und mich, Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), usw. veranstaltet wird.
    1. In der Begründung ab Seite 4 nehme ich zunächst Bezug auf das Verschwindenlassen in eigener Sache. Auf Seite 8 nehme ich Bezug auf das Verfahren Familiengericht HH-Barmbek 895 F 183/20.
    2. Ich gehe auf Seite 11-13 auf das „DIJuF-Rechtsgutachten in JAmt-Heft 6/2021“ ein, das ich als Beweis eingereicht hatte.
  2. Es wird Strafanzeige gegen alle Beteiligten in Jugendämtern, Amtsgerichten und Oberlandesgerichten erstattet, die es ermöglichen dass Kinder verschwinden. Zum Beweis der _Systematik_ benenne ich 6 konkrete Aktenzeichen, die nichts mit dem Verschwindenlassen in meinem Fall zu tun haben:
    1. 1 BvR 673/22 vom 02.06.2022: Ein Kind aus Bremerhaven war verschwunden.
    2. 1 BvR 1220/24 vom 03.09.2024: Drei Kinder aus Duisburg sind bis heute verschwunden und in drei unterschiedlichen Einrichtungen.
    3. VG Göttingen 2 A 107/22 vom 24.08.2023: Ein Kind aus Göttingen war verschwunden.
    4. Die Hamburger Bürgerschaft ist über zwei Fälle informiert. Das aus 2014 ist meines.
    5. Das FamG Konstanz wollte in der mündlichen Anhörung ein Verschwindenlassen nicht aufklären. (Die Az. habe ich hier im Dokument anonymisiert.)
    6. Heranziehung: Die Stadt Magdeburg möchte, dass das Opfer seine Misshandlung mitbezahlt. (Das Az. habe ich hier im Dokument anonymisiert.)

Stand der Bearbeitung: 17.06.2025 / Besucherzähler Auf Website


  1. Das „DIJuF-Rechtsgutachten in JAmt-Heft 6/2021“ ist im Internet plötzlich nicht mehr auffindbar. Ausweislich meiner Datenbank hatte ich mir dieses Dokument erstmals am 22.08.2022 wegen etwas ganz anderem heruntergeladen und gespeichert. Weitere Downloads erfolgten genau zu diesem Kontext am 13. und 14.05.2025.